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   BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22   

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BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,907)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,907)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 (https://dejure.org/2022,907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 38 Abs 1 S 2 GG, Art 40 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 10 Abs 2 BTHausO 2020
    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag

  • Wolters Kluwer

    Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ...

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 38 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 32 Abs. 1
    Darlegen eines schweren Nachteils durch den gänzlichen Ausschluss der nicht (vollständig) geimpften Abgeordneten der AfD-Fraktion von der Teilnahme auf den Besuchertribünen an der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages der Opfer des Nationalsozialismus; Erlass einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der "2G+-Regel" im Deutschen Bundestag

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen den Ausschluss von der Teilnahme an einer Gedenkstunde aufgrund der 2G+-Regel im Deutschen Bundestag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    2G+ in der Gedenkstunde des Bundestags

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG weist AfD-Eilantrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab - Eilantrag mangels ausreichender Begründung unzulässig

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 160, 191
  • NJW 2022, 1744
  • NVwZ 2022, 239
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.10.2018 - 2 BvQ 90/18

    Erfolgloser Eilantrag auf Untersagung von Äußerungen des Bundesinnenministers

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).

    Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ).

    Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).

    Das Verfahren nach § 32 BVerfGG ist zudem nicht darauf angelegt, möglichst lückenlosen vorläufigen Rechtsschutz vor dem Eintritt auch endgültiger Folgen zu bieten (vgl. BVerfGE 94, 166 ; 150, 163 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvE 1/22
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 155, 357 ).
  • BVerfG, 15.01.2024 - 1 BvQ 1/24

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).

    Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).

    b) Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).

  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvE 10/21

    Erfolgloser Eilantrag zur vorläufigen Einsetzung von Vorsitzenden in mehreren

    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ; 132, 195 ; 150, 163 ; 151, 58 ; 154, 1 ; 155, 357 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18; Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).

    Die Gründe müssen so schwer wiegen, dass sie den Erlass einer einstweiligen Anordnung unabdingbar machen (vgl. BVerfGE 151, 152 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18; Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 30; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 40; stRspr).

    Im Organstreitverfahren ist dabei zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung der Sache nach einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeutet (vgl. BVerfGE 106, 253 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 145, 348 ; 150, 163 ; 154, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 2/20 -, Rn. 18; Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Juli 2021 - 2 BvE 9/20 -, Rn. 23; Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31; Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 41).

    Daher fehlen auch jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die beanstandeten Vorgänge eine Verletzung fundamentaler Verfassungsgrundsätze zur Folge haben könnten, die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen schweren Nachteil im Sinne von § 32 Abs. 1 BVerfGG bedeuten würde (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. März 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 42 m.w.N.).

  • BVerfG, 08.10.2023 - 2 BvQ 189/23

    Erfolgloser Eilantrag der Tierschutzpartei auf Nennung von Wahlergebnissen im

    Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 BVerfGG gehört aber eine den Anforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG entsprechende Begründung (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).

    Insbesondere bedarf es einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 ; 160, 191 ).

    Daneben hat der Antragsteller substantiiert darzulegen, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist und dass bei der in diesem Fall gebotenen Folgenabwägung die besseren Gründe für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung sprechen (vgl. BVerfGE 160, 191 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.02.2024 - 2 BvE 1/24

    Eilantrag eines Bundestagsabgeordneten gegen den Ausschluss aus dem

    Es ist nicht hinreichend dargetan, dass der Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfGE 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA).
  • BVerfG, 12.03.2024 - 2 BvQ 15/24

    Erfolgloser Eilantrag eines Strafgefangenen zur Einleitung von

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil der Antragsteller nicht substantiiert und nachvollziehbar dargelegt hat, dass ihm für den Fall, dass die beantragte einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht (vgl. BVerfGE 156, 335 - Eilentscheidung zum Staatsvertrag Rundfunkfinanzierung; 160, 191 - 2G+-Regel bei Gedenkstunde des Deutschen Bundestages - eA; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 2024 - 1 BvQ 1/24 -, Rn. 22).
  • BVerfG, 09.02.2022 - 1 BvQ 11/22

    Erfolgloser Eilantrag eines Journalisten gegen die Versagung der Gewährung von

    Vorliegend wäre ergänzend zu berücksichtigen, dass der Erlass einer einstweiligen Anordnung einen Eingriff des Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie eines anderen Verfassungsorgans bedeuten würde (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Januar 2022 - 2 BvE 1/22 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 2005 - 1 BvQ 16/05 -, juris, Rn. 23).
  • VerfGH Bayern, 20.06.2023 - 15-IVa-23

    Beweisantrag, Ablehnung, Anordnungsgrund, Untersuchungsausschuss, Anordnung,

    a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).
  • VerfGH Bayern, 07.03.2023 - 15-IVa-23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen der Ablehnung von auf die

    a) Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Organstreitverfahren ist, wie der Verfassungsgerichtshof zuletzt in seinen Entscheidungen vom 13. Januar 2022 (Vf. 88-IVa-21 - juris Rn. 18) und vom 30.3.2022 (Vf. 13-IVa-22 - juris Rn. 14) ausgeführt hat, an besondere Voraussetzungen geknüpft (ähnlich BVerfG vom 8.3.2022 BVerfGE 160, 191 Rn. 40 bis 43).
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